Taktil-kinästhetische Wahrnehmung

Der Betreuungsumfang variiert von einer Stunde bis zu fünf Stunden und wird individuell von der Landeshauptstadt Kiel als Kosten- und Leistungsträger festgelegt.

Die Förderung richtet sich nach der Lebenssituation sowie den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten des Kindes und findet in der Regel in der vertrauten häuslichen Umgebung oder in der Kindertagesstätte statt. Es bestehen bereits gute, zum Teil jahrelange Kooperationen mit vielen Kindergärten im Stadtgebiet.

Zudem haben wir die Möglichkeit, die Förderung der Kinder auch in unseren Räumen in ambulanter Form stattfinden zu lassen.

In jedem Fall sind die Bedürfnisse des Einzelfalles maßgeblich.